Gasprüfungen nach G607


Gasprüfung nach G607

Flüssiggasanlagen in nicht gewerblich genutzten Fahrzeugen und in Sportbooten müssen mindestens alle 2 Jahre von einem DVFG geprüften und anerkannten Sachkundigen überprüft werden.
Die Vorlage der Prüfbescheinigung dieser Gasanlagen gehört bei Wohnmobilen zum Umfang der Hauptuntersuchung.

Wir führen folgende Prüfungen durch:

Prüfungen von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art, die Wohn- und Aufenthaltzwecken dienen sowie Falt- und Klappanhänger nach DVGW-Arbeitsblatt G 607