Kombinationsprüfung


Tempo 100 mit Anhänger?
Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Kraftfahrzeug mit Anhänger auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h schnell fahren. Die 3. ÄVO der 9. Ausnahmeverordnung zur StVZO bestimmt die hierzu notwendigen Voraussetzungen. Damit wird die Verordnung den technischen Neuerungen wie Sicherheitskupplung mit Stabilisierungseinrichtung (sog. Schlingerkupplung) und ESP/TSP angepasst. Die 100 km/h-Genehmigung erhalten Sie bei den Prüfingenieuren der KÜS nach einer positiven Überprüfung der Voraussetzungen. 

Was ist zu tun, um die Möglichkeiten der Ausnahmeverordnung zu nutzen? Führen Sie Ihren Anhänger, den Sie mit 100 km/h nutzen wollen, bei uns vor. Wir werden die Erfüllung aller Bedingungen prüfen und Ihnen ein Formblatt zur nachträglichen Berichtigung der Fahrzeugpapiere des Anhängers durch die Zulassungsbehörde und ein ausführliches Infoblatt übergeben. Unter Vorlage dieses Formblattes bescheinigt Ihnen die Zulassungsbehörde durch Eintrag in die Fahrzeugpapiere des Anhängers die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Kombination von 100 km/h und übergibt Ihnen eine gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette, die Sie nur noch an der Rückseite des Anhängers anbringen müssen. Einen Rechner, der für Sie die zulässigen Gewichte berechnet, finden Sie unter www.kues.de (öffnet ein neues Fenster).


Der Geltungsbereich
Die 3. ÄVO der 9. Ausnahmeverordnung zur StVZO gilt für Personenkraftwagen mit Anhänger und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger, für Kombinationen aus Kraftomnibus und Anhänger jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen als Zugfahrzeug eine Tempo 100 km/h-Zulassung hat. 

Die technischen Voraussetzungen
Das Zugfahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten und muss über ein ABS-System verfügen. Die Reifen des Anhängers müssen jünger als sechs Jahre alt sein und mindestens den Speed-Index »L« für eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h aufweisen. Der Anhänger/Caravan muss in der Betriebserlaubnis für 100 km/h zugelassen sein.