Falls Ihr Fahrzeug durch einen anderen beschädigt wurde und dieser Schuld an diesem Unfall ist, liegt ein Haftpflichtschaden vor. Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, den entstandenen Schaden zu begleichen.
Sie, als Geschädigter, haben das Recht, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.
Ein von einem unabhängigen, neutralen und qualifizierten Sachverständigen erstelltes Unfall- oder Beweissicherungsgutachten ist die beste Grundlage zur Feststellung der Schadenhöhe und zur Durchsetzung von berechtigten Forderungen eines Geschädigten gegenüber dem Schädiger.
Ein Gutachten dient zunächst der Beweissicherung und dokumentiert die Fahrzeugdaten und den Fahrzeugzustand. In dem Gutachten ermitteln wir u.a. den Wiederbeschaffungswert (Fahrzeugwert vor dem Unfall) und den Restwert (Fahrzeugwert nach dem Unfall). Wir schätzen die Reparaturzeit realistisch ein, damit Sie die Ausfallentschädigung oder den Leihwagen geltend machen können.

Ein Unfallgutachten entkräftet die Einwände des Schädigers hinsichtlich der geringen Schadenhöhe bzw. Vor- und Altschäden. Beim Verkauf eines Unfallfahrzeuges ist die Tatsache des Unfalles offenbarungspflichtig; durch das Unfallgutachten können Sie dem Interessenten den Unfall genau belegen.
Neben der Neutralität und Qualität des Gutachtens ist der Service entscheidend, denn Unfälle halten sich nicht an Dienstzeiten. Deshalb sind wir jederzeit für Sie erreichbar.
Falls Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit bzw. verkehrssicher ist, besichtigen wir dieses vor Ort. Die Besichtigung findet am Tag der Auftragserteilung, spätestens am Folgetag statt. Wir garantieren Ihnen eine schnelle und flexible Auftragsabwicklung!
Wir beantworten Ihre Fragen gerne, bitte sprechen Sie uns einfach an.

Umfang eines Unfall- und Schadensgutachtens

  • Besichtigung des Fahrzeuges

  • Fahrzeugzustandsbeurteilung

  • Detaillierte Reparaturkostenkalkulation

  • Bestimmung des Objektwertes (z. B. Wiederbeschaffungswert)

  • Stellungnahme zur Wertminderung, bzw. Bestimmung des Wertminderungsbetrages

  • Stellungnahme zur Wertverbesserung bzw. Bestimmung eventueller Abzüge

  • Bestimmung der Reparatur-/Wiederbeschaffungsdauer

  • Bestimmung des Restwertes (Reparaturkosten > 70% Wiederbeschaffungswert)

  • Erstellen einer aussagefähigen Lichtbildanlage

  • Dokumentationsumfang gemäß der Richtlinie für Gutachten im Bereich für Kraftfahrzeugschäden und -Bewertung des Institutes für Sachverständigenwesen e. V.

  • Prüfung der Reparaturkostenrechnung, Die Voraussetzung zur Erbringung der zuvor genannten Leistungen sind ausreichende Besichtigungsbedingungen, z. B. Hebebühne, Grube etc. sowie die Vorlage der zur Begutachtung notwendigen Unterlagen, z. B. Fahrzeugbrief, -schein, Neufahrzeugrechnung etc. durch den Auftraggeber.

  • Nach der Reparatur kann bei fachgerechter Instandsetzung eine Nachbesichtigung erfolgen und dokumentiert werden.